
NetAachen AGB für Internet (Glasfaser / DSL), TV und Mobilfunk
Hier finden Sie die NetAachen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) direkt vom Anbieter:
- NetAachen AGB Festnetz (Internet, Telefon und TV)
- NetAachen AGB Mobilfunk (NetMobil Handytarife)
Empfehlung: Wenn Sie einen NetAachen Vertrag abschließen, speichern Sie sich die bei Vertragsabschluss gültigen AGB ab. So können Sie später nachprüfen, welche Konditionen seinerzeit für Ihren Anschluss vereinbart wurden (z.B. Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisbestandteile, Bandbreite der Internetverbindung und sonstige Vertragsbedingungen).
Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mehr
Details zu Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen finden Sie in den oben verlinkten NetAachen AGB. Für die meisten Tarife gelten die nachfolgenden Bedingungen, was Vertragslaufzeit und Kündigung betrifft:
- Festnetz (z.B. NetSpeed Tarife): Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Verlängerung des Festnetz-Vertrags um je 1 Monat, wenn nicht 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird (Kündigungsfrist).
- Optional Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit (Tarife ohne Aktionsvorteile): jederzeit monatlich kündbar
- Mobilfunk (z.B. NetMobil Tarife): Mindestvertragslaufzeit 24 Monate, danach monatlich kündbar
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB Nutzung NetAachen.Telefon-TV-Internet.de

Alle Angaben in diesem Infoportal erfolgen ohne Gewähr. Vor allem bei kurzfristigen Änderungen von Tarifen, Angeboten und weiteren Infos durch den regionalen Anbieter kann die Aktualität unserer Seite nicht immer zeitnah gewährleistet sein. Für Sie als Kunde verbindlich sind die Preise und Bedingungen im Onlineshop netaachen.de.